Im Rahmen der URG Revision gibt es den umstrittenen Artikel zum Lichtbildschutz. Im Rahmen dieses Calls suchen wir nicht individuell gestaltete Fotografien! Gesucht werden nicht individuell gestaltete Fotografien und Fotoserien. Die prämierten Fotografien werden an der Dock18 Lichtbildschutz Show gezeigt und anschliessend unwiderbringlich gelöscht.

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Das Grundproblem ist das juristische Konzept des Lichtbildschutzes, welches jedes Bild urheberrechtlich schützt, auch wenn es keinen individuellen Charakter aufweist. Damit ist das Grundkonzept des Urheberrechts unrettbar kompromittiert. Dieses schützt nicht mehr „Werke“ von Menschen, sondern Messresultate von künstlichen Intelligenzen. Bei uns in der Schweiz will die Regierung jetzt diesen Unsinn auch einführen. Die Juristen schwärmen in den höchsten Tönen von der neuen Rechtssicherheit, die sich aus dem Wegfall der Anforderung einer minimalen Schöpfungshöhe ergebe. […] Letztlich dient dieser „Lichtbildschutz“ für Bilder ohne Werkcharakter einzig den Abmahnanwälten und den Verwertungsgesellschaften. Die eventuell berechtigten Anliegen der Kläger sollten vor Gericht vorgebracht werden, gestützt auf Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Urheberrecht eignet sich nicht dafür. Es wird mit solchen uneingeschränkten Erweiterungen ausgehöhlt und erfüllt seinen ursprünglichen Zweck der Kulturförderung nicht mehr.
Jede weitere Nutzung der Beiträge wird strafrechtlich verfolgt.

Jury: Daniel Boos (Dock18), Mario Purkathofer (Dock18)
Thema: Informationspolitik, Siehe auch: Vorratsdatenspeicherung
Preis: 18*40 CHF

Nicht individuelle Fotografie JETZT Publizieren!!!

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oder wahlweise per Email an calls4@dock18.ch. Der Eingang deines Beitrags wird per E-Mail bestätigt.