2012 wurden in der Schweiz die Handystandortdaten in 75 Fällen zur Rasterfahndung verwendet. Dabei wird nicht abgefragt, wo sich eine bestimmte Person befunden hat, sondern umgekehrt, welche Mobilfunkteilnehmer/innen zu einem spezifizierten Zeitpunkt über eine definierte Antenne (oder in einem Gebiet) ihr Handy benutzt haben. Durch eine solche Rasterung sind unter Umständen hunderte oder tausende Personen angehalten, ihre Unschuld zu belegen. In einem bekannt gewordenen Fall ging es um drei Überfälle auf Bijouterien. Für die Täterermittlung sollten die Mobilfunkanbieterinnen sämtliche TeilnehmerInnen, die während gesamthaft 15.5 Stunden in den betroffenen Gebieten/Funkzellen Gespräche geführt oder SMS gesendet hatten, zur ...
Musik wie Wasser (Medienkulturgespräch Nov 12)
Written by on April 28, 2013 in Medienkultur.
Last update on May 10, 2013.